16. März 2022

Das Modul Reisekosten ermöglicht die unterschiedlichsten Varianten der Reisekostenerfassung und Abrechnung im Sage. Neben der reinen Erfassung durch den Sachbearbeiter können auch die Mitarbeiter aktiv mit eingebunden werden. Das Mitarbeiterportal bietet dabei nicht nur die Möglichkeit Reisen oder Belege zu erfassen.

Schon im Vorfeld können Reisen beantragt oder Vorschüsse ausbezahlt werden. Vielfältigste Schnittstellen bieten zudem genügend Raum das Modul auch nahtlos an die unterschiedlichsten Personalwirtschafts- und Finanzbuchhaltungssysteme anzubinden.

Seit vielen Jahren setzen Kunden der Consulting Härtelt GmbH das Modul Reisekosten ein. Neben den gesetzlichen Richtlinien für das In- und Ausland, welche jeweils durch Sage bereitgestellt werden, besteht auch die Möglichkeit ganz eigene Vorgaben für die Abrechnung zu definieren.

Im Erfassungs- bzw. Freigabeprozess kann zwischen einem Reiseantrag, der Reiseerfassung, einer sogenannten Chaoserfassung für zahlreiche Reisen mit minimalen Daten und einer reinen Belegerfassung unterschieden werden. Letztere können dabei ins Programm hochgeladen und für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden. Je nach Konfiguration besteht die Möglichkeit Mitarbeiter und Vorgesetzte aktiv in den Reiseabrechnungsprozess einzubinden und anschließend die Daten zur Verfügung zu stellen. Parallel zu den gängigen Standardanforderungen (z.B. Verpflegungsmehraufwände, Grenzübertritte, Kilometergeld) können auch Kostenrechnungsdaten pro Reisenden oder Reise hinterlegt und übergeben werden.

Die Consulting Härtelt GmbH durfte mit dem Reisekostenmodul schon die unterschiedlichsten Kundenprojekte umsetzen – sowohl in der jeweiligen hausinternen Kundenumgebung als auch der Sage-Cloud. Dass die vielfältigsten Anforderungen erfüllt werden können, beweist die Integration in einem breiten Kundenspektrum, zu dem auch ein bekannter nationaler Fernsehsender zählt.

Treten Sie bei Interesse einfach mit uns in Kontakt. Ansprechpartner: Daniel Härtelt, Tel.: 0351 - 838 78 71

 

Reisekostenabrechnung