Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung / Präsentationstermin

14. September 2022

Seit vielen Jahren betreuen wir Unternehmen in verschiedensten Branchen, welche eine Zeiterfassung von Sage oder einem anderen Anbieter einsetzen. In zahlreichen Unternehmen ist es aber bis heute üblich die Zusammenarbeit auf Basis einer Vertrauensarbeitszeit zu regeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht, wobei die Art der Dokumentation in diesem Zusammenhang nicht verifiziert wurde.