15. Januar 2019

Mit der Version 2019.1 wurden auch in diesem Jahr softwareseitig wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen zur Verfügung gestellt. Nicht nur das elektronische A1-Verfahren kann nun über die Sage Personalwirtschaft abgebildet werden.

Die elektronische Meldung zur A1-Bescheinigung kann über Sage oder sv.net durchgeführt werden. Parallel dazu wurde von einer Krankenkasse mitgeteilt, dass „in begründeten Einzelfällen bis zum 30. Juni 2019 papiergebundene Anträge weiterhin eingereicht werden können“.

Weiterhin können die Verpflegungspauschalen und Sachbezugswerte für das Jahr 2019 eingelesen werden.