16. März 2020 / Update 26. Mai

Aufgrund der aktuellen Situation rücken die Themen des Verdienstausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz sowie des Kurzarbeitergeldes bei immer mehr Firmen in den Fokus. Für beide Punkte gibt es in der Sage Personalwirtschaft entsprechende Konfigurationsmöglichkeiten. Bei den Zuschüssen können wir individuell unterstützen.

In diesem Zusammenhang haben Bundestag und Bundesrat die Voraussetzungen geschaffen, damit die Bundesregierung die Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld ändern und die Erstattung von Sozialversicherungsbeträgen regeln kann. Im Nachgang der entsprechenden Verordnung erfolgte eine erste Programmanpassung im Sage, welche als Hotfix zur Verfügung gestellt wurde. Weiterhin gibt es inzwischen die Lohnarteneinstellung "Ag-Anteile KUG Feiertag" sowie Anpassungen zum Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung.

Ab März 2020 erfolgte die Erstattung der Arbeitgeberanteile auf das Fiktiventgelt bei Kurzarbeitergeld pauschal. Hierfür wurden die Vordrucke für den KUG-Antrag sowie die Abrechnungliste angepasst.

Am 15. Mai hat der Bundestag dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt. Damit erhalten Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen ein höheres Kurzarbeitergeld. Die notwendigen Programmänderungen sind ab Mitte Juni 2020 im Programm verfügbar.

Das Thema Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist aufgrund der individuellen Regelung mitunter sehr herausfordernd. Dort haben wir nun gemeinsam mit unserer Programmierung eine Lösung gefunden, welche es ermöglicht einen definierten Nettowert zu erreichen. Sofern Bedarf besteht, können wir Sie als gern unterstützen.

Auch aus rechtlicher Sicht bestehen zum aktuellen Zeitpunkt viele Fragen. Die Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB informieren über folgenden [Link] zu den Fragestellungen im Arbeitsrecht (wird regelmäßig aktualisiert).