14. September 2022

Seit vielen Jahren betreuen wir Unternehmen in verschiedensten Branchen, welche eine Zeiterfassung von Sage oder einem anderen Anbieter einsetzen. In zahlreichen Unternehmen ist es aber bis heute üblich die Zusammenarbeit auf Basis einer Vertrauensarbeitszeit zu regeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht, wobei die Art der Dokumentation in diesem Zusammenhang nicht verifiziert wurde. 

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder in bekannten Unternehmen Zeiterfassungssysteme eingeführt, zu Schnittstellen beraten oder wurden von externen Anbietern gebucht. Neben den klassischen Anforderungen der Zeitwirtschaft und den Übergaben in den Lohn oder die Finanzbuchhaltung an sich, ging es dabei immer auch um Fragestellungen zu Branchenspezifischen Lösungen, z.B. bei Personaleinsatzplanungen oder Bereitschaftsdiensten im Pflegebereich, wo wir gemeinsam mit Spezialanbietern Integrationen geschaffen haben. Unabhängig davon hat Sage inzwischen eine eigene Schichtplanung entwickelt.

Als Consultingunternehmen haben wir dabei selbst auch ganz individuelle Anforderungen, welche bis zur zeitspezifischen Erfassung und Integration in das Outlook, das CRM, ein Archivsystem oder beispielsweise die Aufgabenverteilung geht.

Aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen haben wir uns entschiedenen einen zusätzlichen kostenfreien Präsentationstermin zur Sage Zeitwirtschaft sowie den gängigen Rahmenbedingungen anzubieten. Die Anmeldung ist kurzfristig per Mail möglich.

Termin Schichtplaner: 15.09., 10-11 Uhr

Termin Zeiterfassung: 22.09., 10-11 Uhr

Link zum BAG-Urteil (dejure.org)