5. November 2024

Mit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Gleichfalls gilt die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwandes gibt es hier allerdings eine Übergangsfrist. Die von uns eingesetzten Softwareprodukte erfüllen die Anforderungen schon seit geraumer Zeit.

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist gekennzeichnet durch eine vorgegebene strukturierte Form, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Bekannt sind dabei die Formate ZUGFeRD und XRechnung.

In vielen Bereichen geschieht ein Austausch seit geraumer Zeit auf freiwilliger Basis. Da in Deutschland viele Themen rund um die Digitalisierung nur schleppend vorankommen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von 2025-2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.

Neben einer effizienteren Verarbeitung besteht der Wunsch bei der Umstellung auf E-Rechnungen für mehr Sicherheit, weniger Verwaltungsaufwand und eine bessere Rückverfolgbarkeit zu sorgen. 

Sollten Sie die Produkte von eGECKO, 42 Software, Sage oder Diamant einsetzen und die dort vorhanden Funktionen zum Rechnungsempfang und Rechnungsversand nutzen, können Sie sich diesbezüglich entspannt zurücklehnen. Alternativ unterstützen wir Sie gern bei der Einrichtung.